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Transportbestimmungen für Treibsätze

 
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Juerg
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Anmeldungsdatum: 27.02.2005
Beiträge: 4545
Wohnort: Oberengstringen

BeitragVerfasst am: Di 21 Okt 2008, 17:17    Titel: Transportbestimmungen für Treibsätze Antworten mit Zitat

Ich stelle immer wieder fest, dass Fehlinformationen zum Thema "was geht mit Treibsätzen" in den Kopfen sind. Das kann sehr schnell sehr teuer werden, darum hier mal vorab eine kleine Kurzzusammenfassung der Lage.
Ich bin allerdings erstaunt, dass solche Fehleinschätzungen oft auch aus Deutschland kommen, wo doch die entsprechende Sachkunde im T2 Kurs vermittelt wird.

1. Postversand / TNT / DPD u.ä.

Postversand ist ausschliesslich für Artikel der Gefahrgutklasse 1.4S möglich.
Leider fallen nur einige kleine Schwarzpulvertreibsätze in diese Klasse, alle Composite Treibsätze sind in einer höheren Gefahrgutklasse eingeteilt und können damit legal weder mit der Post noch mit einem Stückgut-Dienstleister wie DPD, TNT und ähnlich transportiert werden.
Das gilt unabhängig von Grenzen auch innerhalb eines Landes!

2. Gefahrgutversand

Alle bekannten Composite Treibsätze dürfen nur unter den Auflagen des ADR als Gefahrgut transportiert werden.
Die aktuellen Aerotech Klassifizierungen finden sich hier: http://www.aerotech-rocketry.com/customersite/resource_library/RegulatoryDocuments/DOT/rcs_dot_appr_5-11-04.pdf
Wir sind allerdings daran, die ganzen Produkte neu testen und als 1.4C einteilen zu lassen, was die Lagerung von grossen Treibsätzen stark vereinfachen wird.

Diese Einteilung heisst nun, dass man Treibsätze nur als Stückgut mit einem spezialisierten Unternehmen welches auch Explosivstoffe transportieren darf versenden kann.
Auch innerhalb eines Landes! Grenzen spielen für den Transport keine Rolle, vom anfallenden Zoll mal abgesehen.
Wer Treibsätze per Post verschickt macht sich strafbar. Auch der Empfänger riskiert Strafen. Das geht dann schnell einmal in 5-stellige Beträge, also Vorsicht!

3. Gefahrguttransport privat

Hier varieren die lokalen Umsetzungen pro Land, wie gesagt, dies soll nur als erste Idee dienen.
Grundsätzlich gilt auch für Privattransport ADR, wobei wir hier immer unterhalb der sogenannten Freigrenze liegen.
Das heisst, dass die Artikel in einer entsprechenden zugelassenen Box transportiert werden müssen und man idealerweise ein ADR Papier zur Hand hat in welchem man nachweisen kann, dass man innerhalb der ADR Freigrenze von 1000 Punkten liegt.

Konkret heisst das, dass Versand von Treibsätzen praktisch nur zwischen Händlern oder aber in Form einer Sammelbestellung sinnvoll möglich ist, wo die grösseren Mengen die Transportkosten ein wenig abfedern.
Für den Endkunden gibt es nur "abholen" oder "an den Flugtag anliefern lassen". Versand per Post ist illegal.

Gruss

Jürg

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