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Frank De Brouwer
Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 89 Wohnort: the Netherlands
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Verfasst am: Di 05 Jul 2005, 9:37 Titel: CE certification Cesaroni Pro-XX motors and reloads |
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Die CE certification von die ganzen Cesaroni Pro-XX range of motor und reloads ist klar .
Dies ist eine grosse step fur die HPR flieger in die EU, jetzt konnen wir wieder fliegen weil wir sonder CE keine motoren importieren konnen.
Gruss
Frank De Brouwer _________________ Frank De Brouwer
TRA 06113 L3 TAP
Maverick 033
TRANL 001
NAR 28284 L3
UKRA 1402 L3
www.tripoli.nl
www.rebelspace.eu |
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Dirk
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 166 Wohnort: Woltersdorf (Berlin)
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Verfasst am: Di 05 Jul 2005, 14:45 Titel: |
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Ehrlich?
Was bedeutet das für uns hier in DE?
Gruß Dirk _________________ Ich boote, also bin ich!? |
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Verfasst am: Di 05 Jul 2005, 15:56 Titel: |
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Hi Dirk
Das bedeutet, dass BAM diese Zertifizierung anerkennen müsste und Ihr die Treibsätze, unter allen anderen D-Auflagen, kaufen dürft.
Vergleichbar ist die Situation zu den BC Treibsätzen!
Das ist ja auch der Weg auf welchem ich derzeit bin, damit endlich das ganze Aerotech Sortiment in ganz Europa verfügbar wird.
Das Problem mit welchem alle kämpfen sind lokalpolitische Abweichungen und dauernd ändernde Rahmenbedingungen.
So war die ursprüngliche (und richtige) Klassifizierung "Pyrotechnik für technische Zwecke", inzwischen wird aber einfach der Treibstoff als "Explosivstoff" klassifiziert. Das wiederum hat andere Nachteile, zB. bei Transport und Lagerung.
Auf Aerotech bezogen sollten ursprünglich alle Treibsätze mit allen Delay-Varianten getestet werden, was schlicht unbezahlbar gewesen wäre.
Inzwischen hat sich das relativiert, aufgrund der wesentlich grösseren Treibsatz-Auswahl ist das Ganze aber immer noch ziemlich aufwändig.
Trotzdem hoffen auch wir, noch in diesem Sommer Resultate zu haben.
Aufgrund der Unsicherheiten rund um Aerotech vor einem Jahr ist alles etwas verzögert worden.
Gruss
Jürg _________________ http://www.SpacetecRocketry.com |
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Dirk
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 166 Wohnort: Woltersdorf (Berlin)
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Verfasst am: Di 05 Jul 2005, 16:13 Titel: |
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Wow, na das wäre doch schon mal was!
Vielen Dank für die Infos.
Gruß Dirk _________________ Ich boote, also bin ich!? |
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Verfasst am: Do 04 Aug 2005, 10:27 Titel: |
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Dirk hat folgendes geschrieben: |
Was bedeutet das für uns hier in DE?
Gruß Dirk |
Ich habe hierzu (nun von offizieller Stelle bestätigt) etwas mehr Info für unsere Deutschen Flieger.
Leider ist das Ganze im Moment für Deutsche Flieger ein Boumerang.
Nach geltendem Recht dürfen Modellraketenflieger Treibsätze in der Klasse T1 oder T2 fliegen.
Durch die Zulassung nach CE wird ein Treibstoff aber automatisch als Explosivstoff klassiert und fällt damit ausserhalb der erworbenen Befähigung. Da aber keine zweifach-Einteilung (z.B. CE & T2) möglich ist, ist der Zugang trotz vorhandenem T2 Schein blockiert.
Verwendung durch Modellraketenflieger (T1/T2) wäre nach deutschem Recht eine Straftat
So, daraus könnt ihr zwischen den Zeilen rauslesen, warum ich schon so lange an CE "rumwerkle". Die rechtliche Situation ist sehr kompliziert, aber es gibt gute Ansätze zur Lösung des Problemes.
Gruss
Jürg _________________ http://www.SpacetecRocketry.com |
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Dirk
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 166 Wohnort: Woltersdorf (Berlin)
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Verfasst am: Do 04 Aug 2005, 10:33 Titel: |
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Dann heist es also abwarten...
Gruß & Dank
Dirk _________________ Ich boote, also bin ich!? |
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Oli4
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 Beiträge: 69 Wohnort: Fulda / Germany
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Verfasst am: Mo 15 Aug 2005, 22:08 Titel: |
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Juerg hat folgendes geschrieben: |
Nach geltendem Recht dürfen Modellraketenflieger Treibsätze in der Klasse T1 oder T2 fliegen.
Durch die Zulassung nach CE wird ein Treibstoff aber automatisch als Explosivstoff klassiert und fällt damit ausserhalb der erworbenen Befähigung. Da aber keine zweifach-Einteilung (z.B. CE & T2) möglich ist, ist der Zugang trotz vorhandenem T2 Schein blockiert.
Verwendung durch Modellraketenflieger (T1/T2) wäre nach deutschem Recht eine Straftat
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Hallo Jürg,
ganz so ist es nicht! Man muss das relativieren, da nicht jeder T2-Schein wie der andere ist! Eigentlich gibt es einen "T2-Schein" gar nicht, sondern mache Scheine sind auf T2 begrenzt. Korrekt ist es eine Erlaubnis nach §27 SprengG. Diese Erlaubnis kann vieles beinhalten, sogar den Umgang mit Sprengstoffen (Sprengmeister haben auch "nur" eine solche nach §27) oder mit nicht zugelassenem Feuerwerk (Klasse IV). Auch hier wird "nur" eine Erlaubnis nach §27 SprengG erteilt.
Es kommt also ganz darauf an, wie diese formuliert ist und was GENAU dort erlaubt ist. Viele Scheine sind wesentlich freier formuliert wie "Umgang mit Raketenmotoren und Treibladungen mit weniger als 20g und mehr als 20g Treibmittel". Eigentlich ist nur ein geringer Teil der Erlaubnisinhaber aufgrund engstirniger Beamten und deren expliziten Formulierung auf T2 begrenzt.
Also von dieser Seite her gesehen, ist es nicht immer eine Straftat, es sei denn, man ist auf T2 begrenzt worden in der Erlaubnis!
Eine deutsche "Besonderheit" ist aber die Verwendung! Das bedeutet: Die Motoren haben CE. Ich darf sie also als Händler EU-weit kaufen und verkaufen, lagern und besitzen! ABER die Verwendung dieser Motoren ist immer noch durch die BAM geregelt und diese untersagt die Verwendung, da die CTI-Motoren in Deutschland keine Zulassung haben. Um diese Hürde zu umgehen, müsste in der Erlaubnis nach §27 SprengG ein ensprechender Passus stehen, der den Umgang mit nicht zugelassenen Motoren und Treibladungen (Reloads) erlaubt. Dieser Passus wird aber normal Sterblichen nicht erteilt (Pyrotechniker und Großfeuerwerker ausgenommen).
Und DA beißt sich die Katze in den Schwanz, wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf! Natürlich kann keiner was sagen, wenn ich die Motoren lagere und dann vernichte! Auf dem Flugtag natürlich!
cheers
Oli4 |
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Verfasst am: Di 16 Aug 2005, 9:20 Titel: |
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Oli, das habe nicht ich mir ausgedacht sondern kommt direkt von offiziellen deutschen Stellen!
Der Punkt ist der, dass ich, wenn ich den Treibstoff nach CE zulasse, nach geltendem Recht keinen Treibsatz mit demselben Treibstoff mehr in T1/T2 zulassen kann. Das schliesst sich gegenseitig aus. Aber gerade die Aussicht auf eine Bereicherung des T1/T2 Bereiches ist doch sehr wichtig, wir sprechen hier von "D" bis "G".
Das ist das eine Problem, was Cesaroni nicht hat, weil alle Treibsätze nicht in T1/T2 klassifiziert sind.
Das zweite Problem ist das, dass man natürlich "Umgehungslösungen" sich ausmalen kann, ob die dann im Falle eines Falles aber wasserdicht sind, das ist die ganz grosse Frage.
Der Passus "Berechtigt zur Verwendung von Raketenmotoren mit mehr als 75g Treibmittel" passt eben nicht zur Klassifizierung als Explosivstoff!
Raketenmotoren ist ein rechtlich klar umrissener Begriff und gehört in die Klasse der pyrotechnischen Gegenstände für technische Zwecke. Explosivstoffe ist eben so klar etwas anderes.
Darum muss der Themenkreis unbedingt asap geklärt werden!
Ich glaube in Anbetracht der drohenden Sanktionen kaum, dass sich viele Raketenbauer da auf gut Glück zum Fenster hinaus lehnen möchten.
Zum Glück zeigen sich die zuständigen Stellen aber kooperativ, so dass das Problem hoffentlich rasch geklärt werden kann.
Gruss
Jürg _________________ http://www.SpacetecRocketry.com |
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Oli4
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 Beiträge: 69 Wohnort: Fulda / Germany
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Verfasst am: Di 16 Aug 2005, 16:48 Titel: |
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Hallo Jürg,
ich sprach im letzten Beitrag nur von CTI-Motoren, die ja erst ab G anfangen. Ausserdem habe ich Deinen Beitrag nicht in Frage gestellt sondern wollte diesen lediglich ergänzen und Hintergundinformationen geben.
Mit ist jetzt nicht ganz klar, was CE mit T2 zu tun (oder eben nicht zu tun) haben sollte und warum sich das ausschließt? Wo ist das denn geregelt? Im SprengG steht davon nichts! Ich habe das bis jetzt so aufgefasst, dass T2 die Klassifizierung ist und CE die Verwendung regelt.
Neue Motoren im T2-Bereich sind sicher eine Bereicherung, aber wie ich schon schrieb: nicht jeder "T2-Schein" ist auf T2-Motoren begrenzt!
Als Händler sieht das aber wieder ganz anders aus: Selbst wenn diese Motoren CE bekommen/haben, dann sind diese ohne Zulassung der BAM nicht zu verwenden. Jede Charge die ich importieren würde, müsste eine Qualitätssicherung bei der BAM durchlaufen, ganz abgesehen von der Zulassung, wo das ja auch gemacht wird. Das ist nicht finanzierbar.
Vielmehr müsste man darauf pochen, dass diese Motoren nicht industriell hergestellt werden und man bei "Handwerk" nicht in großen Chargen Qualitätssicherung betreiben kann.
Falls das anders sein sollte, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Viele Grüsse
Oli4 |
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Verfasst am: Di 16 Aug 2005, 17:36 Titel: |
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Oli4 hat folgendes geschrieben: | Mit ist jetzt nicht ganz klar, was CE mit T2 zu tun (oder eben nicht zu tun) haben sollte und warum sich das ausschließt?
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Frag mal die BAM wenn Du mir nicht glaubst ( ne, tut's bitte jetzt nicht gleich alle, das wäre kontraproduktiv ). Ich gebe auch nur weiter was man mir sagt.
Dass das Unsinn ist, ist denen auch bewusst, darum ja auch die Bereitschaft zur Lösungsfindung.
Zitat: | Ich habe das bis jetzt so aufgefasst, dass T2 die Klassifizierung ist und CE die Verwendung regelt. |
Nicht ganz:
Treibmittel <20g kann als T1 Treibsatz zugelassen werden
Treibmittel <75g kann als T2 Treibsatz zugelassen werden
Treibmittel >75g muss als Explosivstoff zugelassen werden.
So sind derzeit die Regeln.
Zitat: | nicht jeder "T2-Schein" ist auf T2-Motoren begrenzt! |
Das stimmt, aber leider steht meines Wissens in keinem "Verwendung von Explosivstoffen"!
Nochmal, beachte den Unterschied zwischen einem Explosivstoff und einem Raketenmotor (Pyrotechnischer Gegenstand zu technischen Zwecken). Klar, das sind aus Anwendersicht Spitzfindigkeiten, aber eben solche die gelten oder zumindest sauber abgeklärt werden müssen!
Treibsätze sind in der Schweiz als "Pyro-Gegenstände" zugelassen, was eigentlich die einzig sinnvolle Klassifizierung ist.
Warum die EU auf "Explosivstoffe" kommt, wissen die Götter (vielleicht).
Gruss
Jürg _________________ http://www.SpacetecRocketry.com |
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Oli4
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 Beiträge: 69 Wohnort: Fulda / Germany
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Verfasst am: Di 16 Aug 2005, 17:44 Titel: |
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Hi Jürg,
ja, das stimmt soweit! Richtig.
Nur, diese 75g sind auch nicht im SprengG geregelt! Die sind frei erfunden von der BAM und zwar in Anlehnung an die (nicht mehr existente) Klasse III aus dem Großfeuerwerk. Da gibt es diese Regelung mit Raketen (wohlgemerkt: FEUERWERKS-RAKETEN!) bis 75g Effektsatz (soweit ich mich richtig erinnere).
Ich glaub dir das alles - nur kann man doch drüber diskutieren oder?
Ich hoffe, dass da bald mal was geklärt wird - nur von wem und wann? Und das andere Problem: Meistens geht der Schuss dann nach hinten los und die Reglementierung wird schlimmer nicht besser...aber ich bin ja Optimist sonst dürfte ich das Hobby nicht ausüben (und schon garnicht Händler sein für das Zeug!)
cheers
Oli4 |
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Verfasst am: Di 16 Aug 2005, 19:35 Titel: |
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Oli4 hat folgendes geschrieben: | Nur, diese 75g sind auch nicht im SprengG geregelt! Die sind frei erfunden von der BAM und zwar in Anlehnung an die (nicht mehr existente) Klasse III aus dem Großfeuerwerk. Da gibt es diese Regelung mit Raketen (wohlgemerkt: FEUERWERKS-RAKETEN!) bis 75g Effektsatz (soweit ich mich richtig erinnere). |
Woher es kommt ist in diesem Zusammenhang unwichtig, was zählt ist nur, ob es durchgesetzt wird. Und davon müssen wir bis auf weiteres ausgehen.
Zitat: | Ich hoffe, dass da bald mal was geklärt wird - nur von wem und wann? |
Da die BAM selber das Problem aufgebracht hat und sehr konstruktive (nicht einschränkende) Vorschläge dazu, sind Sorgenfalten wohl nicht angebracht.
Die Diskussionen dazu laufen.
Gruss
Jürg _________________ http://www.SpacetecRocketry.com |
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Oli4
Anmeldungsdatum: 06.03.2005 Beiträge: 69 Wohnort: Fulda / Germany
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Verfasst am: Sa 13 Jan 2007, 1:06 Titel: |
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Also, fakt ist, dass mich die BAM nicht behindern darf, CE-zertifizierte Treibsätze in Umlauf - sprich in den Verkauf zu bringen. So will es die EU-Richtlinie "Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das in Verkehr bringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke."
Ich kann mich daran erinnern, dass ich ab und an elektronische Geräte im Angebot bei deutschen Händlern gesehen habe, wo stand "nur für den Export" . Das bedeutete, man durfte es zwar kaufen und auch besitzen, aber nicht verwenden. Ähnlich düfte es nun auch mit den CE-zertifizerten Treibsätzen in DL sein. Kaufen - ja, besitzen - ja, verwenden - jein.
Gruß,
Oli4 |
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