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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Verfasst am: Fr 14 Jul 2006, 11:08 Titel: Versicherung nach Tripoli |
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Liebe TRA Flieger
Ich habe im Rahmen von LDRS an der Direktorensitzung teilgenommen und dort auf einige Probleme uns spezielle Anforderungen der Europäischen Raketenflieger hingewiesen.
Dabei habe ich festgestellt, dass sich in der Versicherung der TRA einige Aenderungen ergeben haben, welche nicht allen bekannt sein dürften:
- Gastflieger sind für Flüge bis Klasse "G" AUCH versichert
- Der Versicherungsbeitrag konnte neu verhandelt werden und ist nun tiefer
- Private Flüge von TRA Mitgliedern können versichert werden, indem diese via die Präfektur als Vereinsflugtag angemeldet werden. Dies bedingt allerdings gewisse Vorausplanung.
Ich bin mit Pat bezüglich der genauen Versicherungsmodalitäten in engem Kontakt und werde an dieser Stelle in naher Zukunft noch detailierter berichten.
Herzliche Grüsse
Jürg _________________ http://www.SpacetecRocketry.com |
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Paul S
Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 96 Wohnort: Lüdenscheid
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Verfasst am: So 13 März 2011, 14:25 Titel: |
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Hallo,
so weit ich weiß, die Versicherung greift ja nur dann, wenn auch ( abgesehen von den nur durch TRA zugelassenen Motoren) die anderen Komponenten wie Bergungselektronik auch durch die TRA zugelassen ist.
Was ist mit der Bergungselektronik von Louis? Ist sie auch zugelassen? Bin ich dann im Schadensfall weiter versichert?
Na gut... ich mach mir da nicht sooo viel Sorgen, weil ich noch über den DAeC versichert bin, aber wenn ich schon ach mein Beitrag nach Amerika überweise, dann möchte ich doch was von haben... im Falle eine Falles
Was passiert, wenn ein D-Mag oder SALT zusammen mit einer zugelassene Elektronik fliegt ?
Grüße
Paul |
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Andreas Müller
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 2493 Wohnort: Altendorf
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Verfasst am: So 13 März 2011, 17:55 Titel: |
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Paul S hat folgendes geschrieben: | Hallo,
so weit ich weiß, die Versicherung greift ja nur dann, wenn auch ( abgesehen von den nur durch TRA zugelassenen Motoren) die anderen Komponenten wie Bergungselektronik auch durch die TRA zugelassen ist. |
Es gibt keine "Zulassung" von Bergungselektroniken (ich weiss nicht, wer diesen Unsinn in die Welt gesetzt hat). Du kannst verwenden was Du willst.
Es gibt auch, abgesehen von den Motoren, keine anderen von TRA zuzulassenden Komponenten. Es ist jedoch der Safety-Code einzuhalten (die vielgeschmähten amerikanischen Gesetze, NFP1175, die man angeblich unnötigerweise für die Level-2-Prüfung büffeln müsse, sind der Safety-Code), denn sie sind Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Das bedeutet zum Beispiel, dass ausser wo nötig kein Metall eingesetzt werden darf. Oder dass Du die Motoren nicht verändern darfst. Oder Raketen nicht ohne Bergungssystem fliegen darfst. Und natürlich muss ein RSO Deine Rakete akzeptieren, was nichts anderes ist als das Vieraugenprinzip dafür, dass der Safety-Code eingehalten wird. Dies ist einerseits willkommen für den Selbstschutz des Veranstalters, weil er damit seine Sorgfaltspflicht erfüllt, und damit versichert ist. Anderseits war dies auch schon oft genug ein Schutz der Rocketeer vor sich selbst: wenn man über längere Zeit an einem Projekt dran ist, kann man "betriebsblind" werden, ein paar Kontrollfragen eines guten RSO können die Funktion einer Notbremse haben.
Es gab mal ein TRA Zertifizierungsprogramm für Höhenmesser, welches sicherstellen sollte, dass die Höhenmessung exakt ist, so dass man die Messresultate für Höhenrekord-Versuche verwenden kann. Es ging also im Gegensatz zur Zertifizierung von Motoren und Startern nie um Sicherheit.f Inzwischen wurde dies geändert: TRA hat meines Wissens ein paar Altimeter gekauft, welche für Rekordversuche verwendet werden müssen (man ersetzt eine aufwendige Zertifizierung durch ein marktverzerrendes Monopol).
Zitat: | Was ist mit der Bergungselektronik von Louis? Ist sie auch zugelassen? Bin ich dann im Schadensfall weiter versichert?
Na gut... ich mach mir da nicht sooo viel Sorgen, weil ich noch über den DAeC versichert bin, aber wenn ich schon ach mein Beitrag nach Amerika überweise, dann möchte ich doch was von haben... im Falle eine Falles |
Du bist versichert!
Zitat: | Was passiert, wenn ein D-Mag oder SALT zusammen mit einer zugelassene Elektronik fliegt? |
Obwohl sich die Frage ja jetzt eigentlich gar nicht mehr stellt, möchte ich darauf hinweisen, dass einen Veranstalter von seinem Versicherer, den lokalen Behörden oder dem Landbesitzer zusätzliche Regeln auferlegt sein können. Die Strassensperrung am ALRS gehört hierzu, die Behörden wollen damit verhindern, dass es durch wildes Parkieren und nicht auf den Verkehr achtende Zuschauer zu Unfällen kommt. Oder der Veranstalter kann von sich aus zusätzliche Einschränkungen verlangen. So gilt zum Beispiel an ARGOS Flugtagen, dass experimentelle Elektroniken nicht ohne ein vollständig unabhängiges Backup-System für das Scheitelereignis geflogen werden dürfen. Damit soll ballistischen Abstürzen vorgebeugt werden, die wir uns auf unseren Startplätzen in unmittelbarer Siedlungsnähe schlicht nicht leisten können. Diese Bedingung ist aber sehr leicht einzuhalten: Motorbackup ist ein vollständig unabhängiges System. Als experimentelle Systeme gelten solche, welche Rocketeers ohne einschlägige und fundierte Ausbildung selbst entwickelt oder zusammengelötet haben (mein Atlastimer gehört dazu), oder die aus anderen Gründen zu Zweifeln Anlass geben. Louis' Altimax ist schon lange aus diesem Stadium raus: weder das überzeugende Hard- und Software-Design noch die überaus professionelle Herstellung geben Anlass zu irgendwelchen Bedenken. _________________ ARGOS #56, TRA #10169, L3 TAP |
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Paul S
Anmeldungsdatum: 03.02.2006 Beiträge: 96 Wohnort: Lüdenscheid
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Verfasst am: So 13 März 2011, 19:14 Titel: |
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Danke Andreas für die ausführliche Antwort auf meine Frage
Zitat: | weder das überzeugende Hard- und Software-Design noch die überaus professionelle Herstellung geben Anlass zu irgendwelchen Bedenken. |
... also ich habe keine Bedenken wenn um die Qualität des ALTIMAX geht !!! Die Frage die ich gestellt habe war eher Richtung Versicherung - Ob die das auch so sehen
Jetzt bin ich aber beruhigt. Manchmal erfährt man über welche Ausnahmen erst dann wenn es schon zu spät ist und das wollte ich vermeiden. Selbstverständlich bin ich nicht interessiert welche Unfälle zu bauen, aber wie man weiß, der Teufel schläft nicht
Grüße
Paul |
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Andreas Müller
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 2493 Wohnort: Altendorf
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Verfasst am: So 13 März 2011, 21:56 Titel: |
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Paul S hat folgendes geschrieben: | ... also ich habe keine Bedenken wenn um die Qualität des ALTIMAX geht !!! Die Frage die ich gestellt habe war eher Richtung Versicherung - Ob die das auch so sehen |
Das ist tatsächlich die Kernfrage. Dabei muss man immer davon ausgehen, dass im Schadenfall ein Jurist die Frage beantworten wir, nicht ein Rocketeer. Das bedeutet zum Beispiel, dass man über die Regeln nicht technisch diskutieren kann. Mein Lieblingsthema in diesem Zusammenhang ist die Vorschrift, dass man kein Metall verwenden kann. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob eine Flosse aus Alublech oder aus GFK "gefährlicher" ist. Die Tatsache, dass sehr viele Raketen mit GFK-Flossen fliegen beweist, dass Metall nicht nötig ist, und damit ist eine Alu-Flosse off limits.
Im Falle der Bergungselektronik würde sich eine Versicherung dafür interessieren, ob du "Deine Hausaufgaben" gemacht hast. Mit der Wahl eines Produktes, das weit verbreitet ist, von einem qualifizierten Ingenieur entwickelt und gebaut wird, und über das viele positive Berichte vorliegen, wird dies auch ein Jurist bejahen. Wenn Du dann noch einen Backup hast, kann Dir eigentlich niemand mehr was vorwerfen. Dann hast Du Deine Sorgfaltspflicht ganz bestimmt erfüllt. Denn darum geht es: hast Du das getan, was man vernünftigerweise von Dir erwarten kann? Dabei spielt es auch nur eine untergeordnete Rolle, ob das den Unfall verhindert hätte. Es geht darum, ob Du alles zur Minimierung des Risikos unternommen hast, oder ob Du einen Schaden in Kauf genommen hast. Für letzteres möchte eine Versicherung eigentlich nicht bezahlen. _________________ ARGOS #56, TRA #10169, L3 TAP |
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Juerg Site Admin
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 4545 Wohnort: Oberengstringen
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Verfasst am: Mo 14 März 2011, 10:10 Titel: |
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Zwei Punkte noch zur Klärung:
- Die (falsche) Annahme dass es eine Zulassung für Elektroniken gäbe rührt von den ARGOS eigenen Regeln für Eigenbau-Elektroniken her. Wir sahen in einer gewissen Periode sehr viele Eigenbau-Bergungselektroniken zweifelhafter Zuverlässigkeit. Da wir als Flugtag-Veranstalter keine Möglichkeit haben objektiv zu beurteilen ob eine Elektronik zuverlässig ist, hatten wir postuliert, dass Eigenbauten ohne genügende Anzahl erfolgreicher Flüge zwingend ein Backupsystem für den Fallschirmauswurf haben müssen (das kann auch der Motorausstoss sein!)
Die Regel ist nach wie wo an ARGOS Flugtagen gültig.
http://www.argoshpr.ch/index.php/de/knowhow/sicherheit/230-argos-regeln.
Zum zweiten gilt zu beachten, dass die TRA Versicherung nur an TRA Flugtagen gilt! Nun braucht es nicht viel um einen TRA Flugtag zu veranstalten: Die Prefektur muss ihn einfach in den USA anmelden, dazu genügt eine e-mail. Zudem muss der Startbetrieb dann unter Einhaltung der TRA Regeln stattfinden. Man kann so also auch "private" Flüge absichern.
Viele Grüsse
Jürg _________________ http://www.SpacetecRocketry.com |
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