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Stefan Wimmer
Anmeldungsdatum: 27.02.2005 Beiträge: 225 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Sa 29 Apr 2006, 21:27 Titel: |
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Oli4 hat folgendes geschrieben: | Tja, das leidige Thema BAM. Ab 75g ist es eben Explosivstoff und dafür gibt die BAM keine Ausnahmebewilligung raus. Ausserdem gelten für Explosivstoffe noch andere Bedingungen in Deutschland: Du brauchst eine extra Verbringungsgenehmigung der BAM um die Motoren überhaupt transportieren zu dürfen. |
...das stimmt nicht ganz!
Die EU-Richtlinie schlägt über die im Anhang aufgelisteten UN-Nummern Raketentreibsätze, Motoren und Treibstoffe pauschal den Explosivstoffen zu. Ausserdem sieht die Richtlinie KEINERLEI AUSNAHMEN vor.
Die BAM macht nun den Spagat die Raketenmotoren bis 75g ähnlich der Pyrotechnik Klasse III (eine nationale Einstufung) im Rahmen einer Ausnahme für uns zugänglich zu machen. Sie meinen, sie könnten das "verargumentieren", falls es irgendeinem anderen EU-Land sauer aufstossen würde.
Es handelt sich also um ein Entgegenkommen der BAM und wir können nur hoffen, dass diese DL-interne Regelung möglichst nicht angezweifelt wird (zumindest nicht, bis es leicht erhältliche Raketenmotoren mit EU-Zulassung gibt).
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Rolli
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 666 Wohnort: D-38820 Halberstadt
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