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Flugtag in Polen
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Juerg
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Anmeldungsdatum: 27.02.2005
Beiträge: 4545
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BeitragVerfasst am: Mi 05 Jan 2011, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

holger_t hat folgendes geschrieben:
..naja, wenn man sie nur innerhalb der EU verbringt, ist das schon deutlich einfacher als aus einem Drittland, das nicht an den Ziel Staat grenzt.

Gruß

Holger


Nicht wirklich, Holger, nicht wirklich. Einfuhrrestriktionen bzw. Bewilligungsbedarf gibt es trotzdem, auch innerhalb der EU.
Bei Explosivstoffen ist alles eben etwas anders.

Gruss

Jürg

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holger_t



Anmeldungsdatum: 12.08.2005
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BeitragVerfasst am: Mi 05 Jan 2011, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürg,

Einfuhr in die EU ist das eine, verbringung das Andere.

Eine Verbringungsgenehmigung benötigst Du in der EU auf jeden Fall. ( 8 - 12 Wochen sollte man dafür einplanen)

Der Transport wird immer ein ADR transport beliben egal wieviel Du da tarnsportierst.

Der Fahrer muß eine Genehmigung nach § 7, 20 oder 27 haben, um die Stoffe in Deutschland zu befördern. Wie das in Pohlen aussieht, weiß ich nicht , aber auch dort geht es nach ADR Vorschrift!

Aber ich denke das bekommt Ihr schon hin. Für den April Termin wird es aber langsam Zeit mit den Genhemigungen anzufangen.

Gruß

Holger

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Juerg
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Anmeldungsdatum: 27.02.2005
Beiträge: 4545
Wohnort: Oberengstringen

BeitragVerfasst am: Do 06 Jan 2011, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Eben nicht, Holger.

Selbst innerhalb der EU braucht man von Land zu Land für Transporte von Explosivstoffen Genehmigungen. Das wird gerne übersehen.
Leider ist da die Vereinheitlichung noch nicht so weit.

Das mit der Richtlinie 93/15/EWG eingeführte Verfahren für die Verbringung von Explosivstoffen innerhalb des Unionsgebietes sieht eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden des Herkunftsorts, der Durchfuhrgebiete und des Bestimmungsorts vor.

Interessant auch: Einführ nach Deutschland ist genehmigungsfrei, umgekehrt rum nicht.

Die Warenfreizügigkeit bezieht sich eben nicht auf Explosives...

Gruss

Jürg

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holger_t



Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 37
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BeitragVerfasst am: Do 06 Jan 2011, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürg,

bitte richtig lesen!
das was Du da beschreibst, ist die Verbringungsgenehmigung!

Ablauf wie folgt:

Beantragung bei der BAM, dann an die entsprechende Behörde im Zielland schicken wenn das ganze wieder zurück ist und alle Stempel beisammen sind, kann man mit dem Transpot starten.
Kosten ca (150€)

In der Genehmigung sind die zu verbringenden Mengen anzugeben.

Ich kann mir vorstellen, das das Prozedere von der Schweiz aus etwas anders aussieht, innerhalb der EU ist das die Vorgehensweise!

Von Deutschland nach Polen braucht man keinen Transit durch einen weiteren Staat und hat auch keinerlei Zollfomalitäten zu erledigen.

Die Vorgeban des ADR sind auf jeden Fall weiter einzuhalten.

Gruß

Holger

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Juerg
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Anmeldungsdatum: 27.02.2005
Beiträge: 4545
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BeitragVerfasst am: Mo 10 Jan 2011, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

holger_t hat folgendes geschrieben:
Hallo Jürg,

bitte richtig lesen!
das was Du da beschreibst, ist die Verbringungsgenehmigung!


Eben! Nichts anderes sage ich. Ob man es "Verbringungsgenehmigung" oder "Einfuhrbewilligung" nennt, es ist dasselbe: Der Zielstaat will davon wissen / man kann die Ware nicht ohne Behördenkontakt transportieren.


holger_t hat folgendes geschrieben:

Ich kann mir vorstellen, das das Prozedere von der Schweiz aus etwas anders aussieht, innerhalb der EU ist das die Vorgehensweise!

Ne. Ich brauche nach Deutschland nicht mal ne Einfuhrbewilligung. Frag mich aber nicht über Details, das habe ich bisher Speditionen machen lassen. Verzollung, das ist klar.
Und Du selber kennst ja den Vorgang (Schweiz -> Deutschland) genau.

holger_t hat folgendes geschrieben:
Von Deutschland nach Polen braucht man keinen Transit durch einen weiteren Staat und hat auch keinerlei Zollfomalitäten zu erledigen.

Zoll nicht, aber eben die Verbringungsgenehmigung.
Oder einfach anders gesagt: Ohne Papierkrieg gehts leider nicht. Einfach ins Auto packen und losfahren ist nicht...

holger_t hat folgendes geschrieben:
Die Vorgeban des ADR sind auf jeden Fall weiter einzuhalten.

... plus länderspezifisches, siehe Deutschland...

Gruss

Jürg

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Juerg
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Beiträge: 4545
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BeitragVerfasst am: Mo 10 Jan 2011, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

P.S. Ich kopple das dann irgendwann mal aus, zum Flugtag in Polen gehört das Ganze etwa so wie zu jedem anderen internationalen Flugtag: Allgemeine Randbedingungen.
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