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Für dt. Raketenflieger: Formulierungshilfe für "T2-Sche

 
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Stefan Wimmer



Anmeldungsdatum: 27.02.2005
Beiträge: 225
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mo 02 Jan 2006, 17:31    Titel: Für dt. Raketenflieger: Formulierungshilfe für "T2-Sche Antworten mit Zitat

Hallo Freunde,

der folgende Beitrag ist primär für Raketenflieger interessant, welche sich im Gültigkeitsbereich des dt. Sprengstoffgesetzes (SprengG) bewegen.

Da wir in D ja nun (hoffentlich) bald via EU-Zulassung - neben Ernst's BC-Serie - wiederladbare Raketenmotoren diverser Hersteller verwenden können, hatte ich vor Kurzem mit Innenministerium und BAM beratschlagt, wie man am besten den dafür passenden Text für die Erlaubnisse abfassen sollte. Wie die Erfahrung der Vergangenheit zeigt ist es ja leider nicht immer sichergestellt, dass die ausgestellte Erlaubnis auch wirklich das enthält, was wir Raketenleute benötigen.

Der folgende Wortlaut wurde von Herrn Dr. Eckard von der BAM im Herbst '05 schon mal bei einem Treffen der dt. Landessicherheitsbehörden vorgestellt und fand allgemeine Zustimmung. Man kann sich also bei T2-Kursen und Änderungen bzw. Verlängerungen der Erlaubnisse darauf beziehen und den Sachbearbeitern in den Ämtern diesen Textvorschlag vorlegen:



Abteilung I.

Umgang, Verkehr und Verbringen

von/mit

Raketenmotoren gemäß Anlage III zum SprengG, Raketenmotoren der Klasse T2, Treibladungen/Treibsätze für Raketenmotore, NC- und Schwarzpulver sowie elektrische und pyrotechnische Anzündmittel.



Abteilung II.

Die Erlaubnis wir wie folgt beschränkt:
1) Der Umgang wird beschränkt auf das Aufbewahren, Verwenden und Vernichten.
2) Das Verwenden beinhaltet das Wiederladen von dafür vorgesehenen
Raketenmotoren ausschließlich mit den vom Hersteller freigegebenen Treibladungen/Treibsätzen.
3) Der Umgang umfaßt nicht das Herstellen und Wiedergewinnen von in I. genannten Stoffen und Gegenständen.
4) Der Verkehr wird beschränkt auf das Erwerben und Überlassen an andere berechtigte Personen.
5) Die vorgenannten Tätigkeiten mit den unter I. genannten Stoffe und Gegenstände dürfen nur im Zusammenhang mit dem Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb ausgeübt werden.


Abteilung III.

Die Lagerung der unter I. genannten Stoffe und Gegenstände darf mit Ausnahme
der Kleinmengenregelung nach Anlage 6 der 2. SprengV nur in behördlich
genehmigten Lagern erfolgen. Wird die Kleinmengenregelung in Anspruch
genommen, so ist die Sprengstofflagerrichtlinie 410 zu beachten und
einzuhalten.


In der Tabelle in Anschnitt I lasst ihr euch dann noch die benötigten Mengen Raketenmotoren, Treibladungen/Treibsätze, Schwarz-/NC-Pulver und Anzündmittel eintragen. Fasst dabei die Mengen nicht zu knapp, sonst müsst ihr zwischendurch nochmal (kostenpflichtig) aufstocken lassen.
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Brzelinski



Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 460
Wohnort: D 25336 Klein Nordende

BeitragVerfasst am: Sa 14 Jan 2006, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefan. Schön hast du das gemacht, oder machen lassen. Ich kann damit leben. Wenn das so blebt??
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Juerg
Site Admin


Anmeldungsdatum: 27.02.2005
Beiträge: 4545
Wohnort: Oberengstringen

BeitragVerfasst am: So 15 Jan 2006, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was befürchtest Du könnte nicht so bleiben?
_________________
http://www.SpacetecRocketry.com
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Brzelinski



Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 460
Wohnort: D 25336 Klein Nordende

BeitragVerfasst am: Fr 27 Jan 2006, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürg,

es ist alles o.k..

Ich habe 5kg Schwarz/NC-Pulver und 100 Treibstoffe/Treiladungen pro Jahr angegeben.

Die Sachbearbeiterin sah meinen Ausweis zum ersten Mal. Sie bat mich aus Interesse doch noch eine Aufstiegsgenehmigung vorbeizubringen.
Sie konnte sich überhaupt nicht vorstellen, das man richtge Raketen starten darf.

Mal sehen, was das wird.
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Brzelinski



Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 460
Wohnort: D 25336 Klein Nordende

BeitragVerfasst am: Do 02 Feb 2006, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Den Wunsch nach einer Aufstiegsgenehmigung habe ich der Sachbearbeiterin erfüllt. Sie war am Freitag kurz nach Mittag aber nicht mehr im Amt. Ich habe ihr die Aufstiegsgenehmigung unter die Tür gelegt. Hoffentlich war sie am Montag noch da. Ich warte noch drei Wochen. Dann rufe ich sie nochmal an. Oder besser noch ich fahre noch eimal hin.

Ich habe schon über einen Monat gewartet. Dann kam ein kurzes schreiben, weil noch ein paar Daten auf den Formularen fehlten. Mal sehen, wie lange es noch dauert.
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