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Kolben und das deutsche WaffG

 
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Thomas M



Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 57
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 15:02    Titel: Kolben und das deutsche WaffG Antworten mit Zitat

Habt ihr euch mal Gedanken darüber gemacht, ob man durch Verwendung eines Kolbens eine Schusswaffe im Sinne des deutsche Waffengesetztes baut?

Der Kolben wird durch das Rohr getrieben und vom Rohr geführt.
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Reinhard



Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 346

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

AFAIR (habe jetzt die Quelle nicht im Kopf) muss für die Einstufung als Waffe die Führung mindestens 2 Kaliber lang sein, was bei Raketen üblicherweise nicht der Fall ist.

Edit: War schon wieder voreilig (ich bekomme noch eine Leseschwäche...). Der Kolben wird natürlich länger als 2 Kaliber geführt. Kuppler sind auf jeden Fall unkritisch.

Gruß
Reinhard


Zuletzt bearbeitet von Reinhard am Mi 29 Jul 2009, 16:25, insgesamt einmal bearbeitet
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Rainer



Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 505
Wohnort: Niederrhein

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Booooaaaahhhh ey, Thomas!!!
Isss et juuuht? Kümmere Dich um et Aachens Ullas Dienstwagen!

Wer so viel nach Gesetzen in Raketenhobbyforen lechzt,
bekommt bald eine spezielle eigene Rechtsprechung.
Prüfst Du morgens die DIN NR. des Klo Papiers?

Bei uns am Niederrhein bezeichnet man das, was Du treibst, als Korinthenkackerei.
Alles Gute bei der Suche nach weiteren Gesetzeslücken;
beliebter machst Du Dich dadurch nicht. Für Dich führen
die Behörden am besten den T 234 Schein ein mit
langjährigem Studium in Huston/USA und angeschlossenem
Jura Studium in Tübingen. Du scheinst NASA mit Hobby zu verwechseln.

Btw.:
Angeregt durch Deine ständigen Bitten nach Gesetzes-
verschärfungen werden wir ab sofort bei unseren Flugtagen
uns den Impfpass & amtlichen Altersnachweis vorlegen lassen
und zusätzlich eine Dopingkontrolle durchführen. Alllotest sowieso.

Sollten wir in DL nicht auch eine freiwillige Selbstbeschränkung
auf ein Gramm SP einführen? Zu erwerben auf Rezept bei der
Aachener Gesundheitsministerin, und frei ab 60 Jahren?
Twisted Evil
VG
Rainer


Nachsatz: Das ist nicht böse gemeint, eher eine Satire.
Wer in DL die Behörden viel fragt, bekommt auch ganz viele unterschiedliche Antworten. Ist so, obwohl man Legales tut.

Nix für ungut Wink

@ Juerg, wenn meine Wahrheit zu frech war: bitte löschen,
habe ich kein Problem mit.

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Thomas M



Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 57
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ullas Dienstwagen ist wieder da, hab ich aber nicht für gesorgt.

Ich hab, wenn ich mich recht entsinne , außer denThreads zur Änderung des Sprengstoffrechts nur diesen Thread zu einem Gesetzesthema erstellt.

Mathematik ist böse, Gesetze sind böse, gibts noch mehr auf der schwarzen Liste?

Ich kann mich nicht entsinnenen irgendwo um Gesetzesverschärfungen gebeten zu haben.
Es ist auch fraglich ob eine Diskussion über Gesetze oder eine Verstoß, sei es aus Unwissenheit, gegen Gesetze eher zu Verschärfungen führt.

Vielleicht war dieser Thread etwas unüberlegt, vielleicht ist es das beste wenn die Moderatoren ihn löschen.

Im Thread zum Alkohol auf Flugtagen hab ich nichtmal gepostet, obwohl ich überlegt hatte drauf hinzuweisen, dass alkoholfreies Bier Alkohol enthält.

So abwegig ist die Ãœberlegung des Threads aber nicht, wenn man bedenkt welche juristischen Nachwirkungen Kartoffelkanonen entwickelt haben.

Was imho dagegen spricht, dass es sich um eine Schusswaffe handelt, ist die Befestigung des Kolbens Das schließt zwar in der Legaldefinition nicht die Waffeneigenschaft aus, das BKA könnte das aber bei einer Einstufung berücksichtigen, da es unmöglich ist mit dem Kolben+Spitze zu schießen.



Den Nasa Spruch versteh ich immer noch nicht.
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Rainer



Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 505
Wohnort: Niederrhein

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ Thomas
das war von mir auch überhaupt nicht böse gemeint
- Dir gegenüber.

NUR, je mehr man in unserer kleinen Szene ständig über §§ redet,
desto..........
Klaro?
Wir tun ja nix Verbotenes, bringen nur "Einschränker" durch solche
von Dir u.a los getretenen Klamotten auf noch mehr Ideen zur Einschränkung.

Lachhaft z.B. ist, dass genau die Leute, die damals mit A Motoren T2 machten, heutzutage T2 Prüfungen als Wissenschaft betrachten.
BaFög kommt dann sicher auch noch irgendwann.
Cool

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mgaertne



Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 176
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 18:45    Titel: Das BVerfG spricht Antworten mit Zitat

zum Thema Waffe in 2 BvR 2238/07 :
"Der allgemeine Sprachgebrauch bezeichnet danach Gegenstände als Waffen, wenn ihre primäre Zweckbestimmung darin liegt, im Wege des Angriffs oder der Verteidigung zur Bekämpfung anderer eingesetzt zu werden, oder wenn eine solche Verwendung zumindest typisch ist - etwa bei Hiebwaffen wie Keulen oder bei Messern.

Die bloße Möglichkeit, einen Gegenstand auch in zweckentfremdender Benutzung zur Bekämpfung von Zielen zu verwenden, genügt zur Begründung der Waffeneigenschaft danach jedenfalls nicht. Eine derart weite Definition - wie sie das Sächsische Staatsministerium der Justiz vertritt - würde den Begriff der Waffe auch ufer- und konturenlos machen; praktisch jeder Gegenstand lässt sich nämlich in entsprechenden Umständen auch gegen Menschen, Tiere oder Gegenstände einsetzen"

Fazit: Gesetze muss man erst mal lesen lernen, dann kommt das Verstehen

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Rainer



Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 505
Wohnort: Niederrhein

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 19:04    Titel: Re: Das BVerfG spricht Antworten mit Zitat

mgaertne hat folgendes geschrieben:
...Fazit: Gesetze muss man erst mal lesen lernen, dann kommt das Verstehen

.
WORD!

VG
Rainer
.
.
.
.
.
@ 123
Glückwunsch, Herr Kollege
Wink

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Zuletzt bearbeitet von Rainer am Mi 29 Jul 2009, 19:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Louis



Anmeldungsdatum: 19.02.2007
Beiträge: 765
Wohnort: Zeven

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, warum sind dann Kartoffelkanonen verboten?
Sinn und Zweck ist es dabei, eine Kartoffel möglichst weit zu schießen, nicht Menschen zu verletzen. Dennoch verboten.

Demnächst werden sicher auch noch Brotmesser verboten, es wurden schon Leute damit um die Ecke gebracht.

Louis

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mgaertne



Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 176
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach,
eine Kartoffelkanone hat als primären Zweck das Verschiessen eines Projektils (zum Zwekce des Sports oder des Vernügens).
Ein Raketenkolben hat als primären Zweck das Ausstossen eines Fallschirmes, das äussert sich schon alleine daran, dass ein Kolben regelmässig fest mit dem Rohr verbunden ist.
Brotmesser in der Öffentlichkeit sind m.E. bereits verboten, das gab da auch schon (akademische) Probleme mit dem Kauf und Transport nach Hause.

BTW: Bevor hier irgendwelche Diskussionen über Ähnlichkeiten aufkommen:
Im Deutschen Strafrecht (und darum handelt es sich beim WaffG in Teilen) ist eine Analogiebildung EXPLIZIT VERBOTEN.
D.h. das was verboten ist muss exakt benannt/beschrieben sein. Wäre z.B. ein Messer mit 20cm Klingenlänge UND 5cm Klingenbreite als verboten beschrieben, so ist ein 20cm langes und 6cm breites eben nicht verboten.
Steht im Gesetz eine Mindestgröße, dann schon; es sei denn der Begriff wäre so unbestimmt und allumfassend das er gegen das Grundgesetz verstösst...

Louis hat folgendes geschrieben:
Hmm, warum sind dann Kartoffelkanonen verboten?
Sinn und Zweck ist es dabei, eine Kartoffel möglichst weit zu schießen, nicht Menschen zu verletzen. Dennoch verboten.

Demnächst werden sicher auch noch Brotmesser verboten, es wurden schon Leute damit um die Ecke gebracht.

Louis

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Rainer



Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 505
Wohnort: Niederrhein

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Louis & Matthias,
Ihr habt völlig Recht.
Aus einer Kartoffelkanone könnten Spinner
auch andere Sachen als Kartoffeln verballern.
Also? Deutsche Behörden? Wir verbieten mal prophylaktisch.

Erlaubt ist erst dann, wenn man sich zig Erlaubnisse eingeholt hat.

Grundsätzlich ist in DL erstmal Alles verboten.
Wink
VG
Rainer

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Sven



Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 33
Wohnort: Görlitz / Sachsen

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich also an der Kartoffel eine schnur mache und davor ein Fallschirm setze könnte ich sagen ist ein Bergungstest und wer voll legal Wink .

Und wenn ich an der Rakete vergesse den faden dran zu machen habe ich dann auch wieder eine Waffe gebaut?

Hm kenne mich da jetzt nicht so gut aus aber so einfach ist es doch eigentlich nicht oder?



Aber so muss ich Rainer recht geben. Nimmt zur zeit irgendwie gerade bissel überhand mit den §§ zeug.

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Lieber 100m zu weit weg, als 1m zu nah dran.
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Rainer



Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 505
Wohnort: Niederrhein

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ Sven
Danke für die Zustimmung.

Wecke nie schlafende Hunde.
Demnächst braucht "Frau" für eine Nagelfeile nen Waffenschein.
Bürokratie? Hoch! Hoch! Sie lebe Hoch!
Der Kotz Smilie fehlt*.
Rolling Eyes

.
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und der Nachbar unserer "Noch"-Gesundheitsministerin
mit dem fürchterlichen Dialekt, sollte mal die Klappe halten.

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Thomas M



Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 57
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Mi 29 Jul 2009, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die von mgaertne angeführte Zweckbestimmung als Waffe sieht das WaffG für Schusswaffen eben nicht vor.
Kartoffelkanonen wurden nicht verboten, es wurde lediglich festgestellt, dass sie unter das bereits bestehenden Verbot fallen.
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Juerg
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Anmeldungsdatum: 27.02.2005
Beiträge: 4545
Wohnort: Oberengstringen

BeitragVerfasst am: Do 30 Jul 2009, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Neben "zu viele Gesetze" gibt es auch das problem "zu viele Fragen".
Ein Raketenkolben wir schwerlich als Schusswaffe durchgehen, oder zeige mir mal jemand die Reichweite eines solchen "Projektils".
Wenn Raketenkolben Schusswaffen sind, dann sind das auch Autos, die haben sogar 4-8 Kolben!
Nebenbei sind unsere Kolben am Abschussbehälter festgemacht, schon dadurch ist es keine Schusswaffe.

Gruss

Jürg

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